Bebauungsplan Nr. 51 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen"
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT HERINGEN (WERRA)
Bebauungsplans Nr. 51 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“
sowie 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB
und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heringen hat in ihrer Sitzung am 11.07.2024 gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.51 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ sowie die parallele 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung ist wie folgt abgegrenzt:
- - im Norden durch den angrenzenden Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße “An der Kirche” im
Ortsteil Wölfershausen (Flurstück 92/7, Flur 5, Gemarkung Wölfershausen), - - im Osten durch die Grenze des benachbarten Flurstücks 46 (Flur 5, Gemarkung Wölfershausen),
- - im Süden durch den vorhandenen Wirtschaftsweg / die Grenze des Flurstücks 240/104
(Flur 6, Gemarkung Lengers), - - und im Westen durch die Grenze des benachbarten Flurstücks 154/45
(Flur 5, Gemarkung Wölfershausen).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten des Ortsteils Wölfershausen im Stadtgebiet Heringen (Werra) und umfasst das Flurstück 155/45, in der Gemarkung Wölfershausen, Flur 5. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,28 ha. Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind den nachfolgenden Karten zu entnehmen.
Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ sowie des Änderungsbereichs der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Anlass der vorliegenden Planung ist die konkrete Absicht auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche im Südwesten des Heringer Stadtteils Wölfershausen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als ein Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu errichten. Entsprechend der beabsichtigten Nutzung wird das Plangebiet daher im Bebauungsplan als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 (2) BauNVO festgesetzt. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes soll die Fläche als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 5 (2) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO dargestellt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 (1) BauGB den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wölfershausen“ sowie der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (jeweils mit der Begründung) in der Zeit
vom 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
im Rathaus der Stadt Heringen (Werra) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planungsabsichten Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (info@heringen.de) abgegeben werden.
Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen hier eingesehen werden
Darstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans Wölfershausen-Planzeichung-Vorentwurf
15. Änderung Flächennutzungsplan Wölfershausen-Vorentwurf-Begründung
B-Plan Nr. 51 Wölfershausen - Planzeichnung - Vorentwurf
B-Plan Nr. 51 "Freiflächen Photovoltaikanlage Wölfershausen" - Vorentwurf- Begründung
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen nicht berücksichtigt werden müssen.
Die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB wurde einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Diese öffentliche Bekanntmachung für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Heringen ortsüblich bekanntgemacht.
Heringen, den 18.11.2024
Ansprechpartner
Fachbereich 3-Bauen
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Astrid Dietz
(06624)933-140
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