Aufruf - Ehe- und Altersjubiläen im Jahre 2025
Ehejubiläen im Jahre 2025
Beginnend mit der GOLDENEN HOCHZEIT werden Ehejubilare durch die Stadt Heringen (Werra), den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und das Land Hessen geehrt, sofern die Betreffenden dies wünschen.
Mitunter werden der Verwaltung jedoch diese Ehejubiläen gar nicht, zu spät oder sogar mit unrichtigen Daten bekannt; insbesondere diejenigen, die nicht beim Standesamt Heringen (Werra) beurkundet wurden.
Wir haben daher alle Ehepaare im gesamten Bereich der Stadt Heringen (Werra), die lt. unseren Meldedaten im Jahre 2025 das Fest der GNADEN-, EISERNEN, DIAMANTENEN und GOLDENEN HOCHZEIT begehen können, bereits Ende letzten Jahres angeschrieben, um die Richtigkeit der uns vorliegenden Daten zu überprüfen.
Personen, die ein derartiges Schreiben nicht erhalten haben, aber im Jahre 2025 ein Ehejubiläum feiern, bitten wir, sich bei der
Stadtverwaltung Heringen (Werra),
Obere Goethestraße 17 (Rathaus), Zimmer-Nr. 2.4,
Tel.-Durchwahl: 06624 / 933-201,
möglichst umgehend zu melden.
Des Weiteren möchten wir bei dieser Gelegenheit alle Ehejubilare darauf hinweisen, dass aus Anlass des jeweiligen Ehejubiläums auf eigenen Wunsch ein Hinweis im städtischen Mitteilungsblatt und eine entsprechende Gratulation durch die Stadt Heringen (Werra) erfolgen kann. Dazu wurde dem o. g. Anschreiben ein Rückmeldebogen beigefügt, der im Falle eines Gratulations- und Veröffentlichungswunsches unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
Altersjubiläen im Jahre 2025
Bezogen auf die im Jahre 2025 stattfindenden Altersjubiläen möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadt Heringen (Werra), vertreten durch den Bürgermeister und/oder dem jeweiligen Ortsvorsteher, auch weiterhin gerne den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus Anlass des 80., 85., 90. und höheren Geburtstages gratuliert, um die Grüße und Wünsche der Stadt als Wertschätzung zu übermitteln.
Eine persönliche Gratulation bei 80., 85. sowie 91. bis 94. und 96. bis 99. Geburtstagen wird durch den jeweiligen Ortsvorsteher oder eine/n Vertreter/in aus dem jeweiligen Ortsbeirat wahrgenommen.
Gewünschte Gratulationen zu 90., 95. sowie 100. Geburtstagen und darüber hinaus werden durch den Bürgermeister oder seiner/seinem VertreterIn zusammen mit dem Ortsvorsteher oder seiner/seinem VertreterIn wahrgenommen.
Falls eine persönliche Gratulation und ein Hinweis im städtischen Mitteilungsblatt (bei 90., 95. sowie 100. Geburtstagen und darüber hinaus) erwünscht ist, erbitten wir um Rücksendung des dem Anschreiben beigefügten unterschriebenen Rückmeldebogens.
Sollte Ihrerseits keine Rückäußerung oder Eingabe erfolgen, gehen wir davon aus, dass kein persönlicher Besuch bzw. keine Gratulation anlässlich des Ehe- oder Altersjubiläums erwünscht ist.
36266 Heringen (Werra), 20.03.2025
DER MAGISTRAT DER STADT HERINGEN (WERRA)
gez. ILIEV, Bürgermeister
Ansprechpartner
Fachbereich 1-Organistaion, Personal, zentrale Dienste
Vorzimmer Bürgermeister
Tina Baum
(06624)933-201
Email-Kontakt