Zahlungserinnerung Steuer- und Gebührenverpflichtungen


Zahlungserinnerung

Die Stadtkasse Heringen (Werra) weist darauf hin, dass am 01.07.2024 folgende Abgaben (Steuer-
und Gebührenverpflichtungen) für die Jahreszahler 2024 fällig werden:

 

Grundsteuern A
Grundsteuern B
Hundesteuern
sonstige Steuern und Abgaben

 

Die Stadtkasse Heringen (Werra) bittet die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten und
insbesondere um fristgerechte Entrichtung der fällig werdenden Abgaben.

 

Heringen (Werra), 12.06.2024      

                          
    DER MAGISTRAT DER
STADT HERINGEN (WERRA)
    - STADTKASSE -
 




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Fachbereich 4-Finanzen
Stellv. Leiterin Stadtkasse
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