Verlängerung der Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes


 

 

Verlängerung der Offenlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.43 „Photovoltaikfreianlage Bengendorf im Bereich der Stadt Heringen“ gemäß § 3 (2) BauGB mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung sowie Umweltbericht

Die laufende Offenlage der Unterlagen mit der Möglichkeit zur Einsicht in die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen, umweltrelevanten Stellungnahmen wird um 3 Wochen bis einschließlich den 07.10.2024 verlängert und ist während der Dienststunden der Stadt im Rathaus der Stadt Heringen, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra), Zimmer 1.8

Montag          9.00 - 12.00 Uhr     

Dienstag       9.00 - 12.00 Uhr      14.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch        9.00 - 12.00 Uhr     

Donnerstag  9.00 - 12.00 Uhr      14.30 - 17.30 Uhr

Freitag           9.00 - 12.00 Uhr     

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der oben genannten Auslegungsfrist bei der der Stadt Heringen, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen oder elektronisch (info@heringen.de) abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Es ist zu beachten, dass die Stellungnahme nur berücksichtigt werden kann, wenn der Name und die Adresse sowie das Datum und die Bezeichnung des Bebau-ungsplanes angegeben sind. Hierbei werden personenbezogene Daten, insbesondere der Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass das die Stadt Heringen oder ein von der Stadt beauftragter Dritter (Planungsbüro Wacker) ihr postalisch oder per E-Mail-Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, der Stadt Heringen oder den von dem von der Stadt eingeschalteten Dritten Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Heringen oder dem von der Stadt eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Dies wir hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 7 der Hauptsatzung der Stadt Heringen in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.

Heringen, 20.08.2024

Daniel Iliev
Bürgermeister




Ansprechpartner

Fachbereich 3-Bauen
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Astrid Dietz
 (06624)933-140
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