Bekanntgabe des Basiszinssatzes nach § 247 BGB zum 1. Januar 2025


Bekanntgabe des Basiszinssatzes

nach § 247 BGB zum 1. Januar 2025

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der aktuelle Basiszinssatz nach § 247 BGB hat sich zum 01.01.2025 auf nunmehr 2,27 % geändert. Diese Änderung hat eine direkte Auswirkung auf eventuell laufende Stundungen nach § 11 KAG (Gesetz über Kommunale Abgaben), da der jeweilige Restbetrag gemäß § 11 Abs. 12 Satz 4 KAG jährlich mit höchstens 1 % über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen ist.

Somit ergibt sich für das Zinsjahr 2025 eine Verzinsung der Restbeträge zum 31.12.2025 in Höhe von 3,27 %. Etwaige Sondertilgungen oder vorzeitige Ablösungen im Jahr 2025 würden zu einer deutlichen Minderung der anfallenden Zinsen führen.

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Daniel Ruch, Tel.: 06624 933-240 oder daniel.ruch@heringen.de.

 

Heringen (Werra), den 03.01.2025

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gez.
(Daniel Ruch)
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