Amtliche Bekanntmachung; Ausschreibung Ortsgericht Heringen (Werra)


Ausschreibung

Ortsgerichtsvorsteher/-in (m/w/d)
stellv. Ortsgerichtsvorsteher/-in (m/w/d)
Ortsgerichtsschöffen (m/w/d)
für das Ortsgericht Heringen (Werra)

 

Die Stadt Heringen (Werra) sucht interessierte Personen, die im Rahmen eines Ehrenamtes im Ortsgericht Heringen (Werra) tätig werden möchten.

Ortsgerichte gibt es nur in Hessen, sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Jede Gemeinde oder Stadt verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Das Ortsgericht untersteht der Fachaufsicht des Amtsgerichtes Bad Hersfeld. Es ist jedoch Aufgabe der Stadt, dem Amtsgericht geeignete Personen vorzuschlagen. Diese Personen werden in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung gewählt und dem Amtsgericht Bad Hersfeld zur Ernennung für dieses Ehrenamt vorgeschlagen.

Das Ortsgericht ist Partner für viele persönliche Angelegenheiten, die außerhalb Hessens zum Teil nur durch einen Notar zu leisten sind. Für seine Leistungen erhebt es nur geringe Gebühren und trägt so dazu bei, Kosten zu sparen. Die Mitglieder des Ortsgerichtes erhalten für ihre Tätigkeit eine Dienstaufwandsentschädigung.

Zu den wichtigsten Aufgaben zählen u.a. öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften/Fotokopien. Das Ortsgericht erstellt Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht (Nachlassgericht) und führt auf Antrag Nachlasssicherungen nach Todesfällen durch. Eine viel genutzte Dienstleistung des Ortsgerichtes ist die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

Ortsgerichtsmitglieder müssen ihren Wohnsitz in Heringen (Werra) haben. Sie dürfen nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein und dürfen nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben. Nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz dürfen auch nur solche Personen zu Ortsgerichtsschöffen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.

Die Tätigkeit als Ortsgerichtsmitglied erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität und Mobilität. Technisches Verständnis oder finanzwirtschaftliche Kenntnisse können bei der Schätzung von Grundstücken von Vorteil sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem die Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf eine schriftliche Kurzbewerbung an den Magistrat der Stadt Heringen (Werra), z. Hd. Herrn Oberamtsrat Michael Ernst, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra).

Bewerbungsschluss ist Montag, der 30.09.2024.

Sollten Sie noch Fragen zu den Aufgaben im Ortsgericht Heringen (Werra) oder zum Wahlverfahren haben, dann steht Ihnen die aktuelle Ortsgerichtsvorsteherin, Frau Sabrina Anders, gerne zur Verfügung.




Ansprechpartner

Fachbereich 2-Bürgerdienste
Standesamt/Soziales
Sabrina Anders
 (06624)933-120
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